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Die Sporteinrichtungen (Volleyballnetzanlagen, Handballtore, Feldbegrenzungen, Container etc.) sind Eigentum der IG Offenbeach (beteiligte Vereine: BSC 99, EOSC 96, OFC Kickers 1901, Wacker Offenbach).
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Die Nutzung der Sportanlage ist für die Mitglieder der o.g. Vereine kostenlos.
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Die Nutzung der Sportanlage ist für den Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie den Freizeit- und Erholungssport vorgesehen. Die Nutzungszeiten werden über die IG Offenbeach verwaltet bzw. können dort beantragt werden.
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Zugeteilte Nutzungszeiten sind von allen Nutzern unbedingt einzuhalten.
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Die Anlage kann von vereinsfremden Sportlern (Fremdnutzer) bis auf Widerruf genutzt werden. Die Rahmenbedingungen hierfür werden in einem Nutzungsvertrag festgelegt.
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Jede Nutzergruppe, ob Mitglieder der o.g. Vereine oder Fremdnutzer, ist für die Sauberkeit des Platzes verantwortlich.
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Fremdnutzer sind für durch sie verursachte Schäden haftbar. (Hierfür muss jede Fremdnutzergruppe einen Verantwortlichen benennen. Siehe auch Nutzungsvertrag.)
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Nach jeder Trainings- oder Wettkampfeinheit muss das genutzte Spielfeld gerecht (Rechen im Container) bzw. von größeren Gegenständen (Äste, Plastikflaschen, Steine, Scherben) gereinigt werden.
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Die letzte Nutzergruppe des Tages muss das benutzte Spielfeld mit den vorhandenen Planen abdecken.
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Glasflaschen sind auf den Spielfeldern verboten!
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Die Volleyballnetzanlagen und Handballtore sind pfleglich zu behandeln und evtl. Beschädigungen unverzüglich an die IG Offenbeach zu melden.
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Die Volleyballnetze sind an den dafür vorgesehenen Haken im Container aufzuhängen und evtl. benutzte Bälle oder Rechen etc. wieder an die dafür vorgesehenen Plätze im Container zu tun.
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Der Container ist von der Trainingsgruppe, welche als letzte das Geländer verlässt, ordentlich zu verschließen.
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Der Schlüssel (Tür/Beach-Container) ist nach der Nutzung in den dafür vorgesehenen Schlüsselsafe zu hängen. (Gilt nur für OFC-Handball)
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Die Beachanlage verfügt über keine sanitären Anlagen. Bei Bedarf sind die Anlagen des Waldschwimmbades (Haupteingang) zu nutzen. Hierbei fallen ggf. separate Eintrittsgebühren an.